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   LAG Hessen, 15.05.2008 - 5 TaBV 149/07   

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https://dejure.org/2008,34142
LAG Hessen, 15.05.2008 - 5 TaBV 149/07 (https://dejure.org/2008,34142)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.05.2008 - 5 TaBV 149/07 (https://dejure.org/2008,34142)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - 5 TaBV 149/07 (https://dejure.org/2008,34142)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2008 - 5 TaBV 149/07
    13 Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 21.06.1995 - 2 ABR 28/94 - NZA 1995, S. 1157 ff.) ist eine außerordentliche Änderungskündigung nur begründet, wenn neben der für den Arbeitgeber unabweisbar notwendigen alsbaldigen Änderung der Arbeitsbedingungen diese auch dem Gekündigten zumutbar sind.

    Der Ausspruch der außerordentlichen Änderungskündigung erweist sich für die Arbeitgeberin als unabweisbar notwendig und erscheint für das C zumutbar (vgl. BAG, Beschluss vom 21.06.1995, a. a. O., zu II. 2. c) d. Gr.).

    Dem C wird mit einer solchen Vergütung nichts anderes als eine tarifgerechte Bezahlung zugemutet (vgl. die entsprechende Wertung des BAG im Beschluss vom 21.06.1995, a. a. O.).

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2008 - 5 TaBV 149/07
    Nach ebenfalls ständiger und zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind krankheitsbedingte Kündigungen auf ihre Wirksamkeit hin dreistufig zu prüfen (vgl. z. B. Urteil vom 29.04.1999 - 2 AZR 431/98 - DB 1999, S. 1861 f.).
  • LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 Sa 1743/05

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2008 - 5 TaBV 149/07
    Auch die Beschwerdekammer hält die entsprechenden Erwägungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 01.06.2006 - 9 Sa 1743/05 - (Bl. 78 - 80 d. A.) für vorzugswürdig gegenüber der Begründung des Beschlusses des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26.04.2005 - 18/4 TaBV 89/04 - (Bl. 47 - 49 d. A.).
  • LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz -

    Insoweit wird auf die Entscheidungen des Arbeitsgerichtes Wiesbaden vom 16. Mai 2007 - 6 BV 104/06 (Bl. 51 ff. d. A.) - sowie des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 15. Mai 2008 - 5 TaBV 149/07 (Bl. 40 ff. d. A.) - verwiesen.

    Die Akte des Beschwerdeverfahrens im Beschlussverfahren 5 TaBV 149/07 des erkennenden Gerichts war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Die Berufungskammer geht mit dem Arbeitsgericht und auch schon der 5. Kammer des erkennenden Gerichts in dem "Vorverfahren" -5 TaBV 149/07- (Beschluss vom 15. Mai 2008) von einer negativen Gesundheitsprognose bezüglich des Klägers aus.

    Jedenfalls wäre die Planungs- und Organisationsfreiheit der Beklagten über das Maß des Notwendigen hinaus eingeschränkt, was sich insbesondere bei Urlaub- und Krankheitszeiten auswirkt (so auch schon Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, a. a.O.).

    Zudem handelt es sich dort lediglich um eine Absichtserklärung, die seit 1996 nicht tarifvertraglich umgesetzt worden ist (so schon Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006 -9 Sa 1743/09 -, zitiert nach juris; Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008 -5 TaBV 149/07-).

    Damit ist jedoch nur eine subjektive Voraussetzung für die Beförderung formuliert, zu der dann noch eine tatsächliche persönliche Einsetzbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Tarifvertrages kommen muss, um in die Tarifstufe Croupier I oder II befördert zu werden (ebenso auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006, - 9 Sa 1743/05- a.a.O. und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, - 5 TaBV 149/07 -, entgegen Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26. April 2005, - 18/4 TaBV 89/04 -, das entgegen der hier vertretenen Ansicht den Wortlaut der Tarifnorm im Verhältnis zur Entstehungsgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hat).

  • LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 925/12

    Krankheitsbedingte Änderungskündigung - Tarifauslegung

    Die Berufungskammer geht mit dem Arbeitsgericht und auch schon der 5. Kammer des erkennenden Gerichts in einem Parallelverfahren - 5 TaBV 149/07- (Beschluss vom 15. Mai 2008) von einer negativen Gesundheitsprognose bezüglich des Klägers aus.

    Jedenfalls wäre die Planungs- und Organisationsfreiheit der Beklagten über das Maß des Notwendigen hinaus eingeschränkt, was sich insbesondere bei Urlaub- und Krankheitszeiten auswirkt (so auch schon Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, a. a.O.; Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 -).

    Zudem handelt es sich dort lediglich um eine Absichtserklärung, die seit 1996 nicht tarifvertraglich umgesetzt worden ist (so schon Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/09 -, zitiert nach juris; Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008 - 5 TaBV 149/07-).

    Damit ist jedoch nur eine subjektive Voraussetzung für die Beförderung formuliert, zu der dann noch eine tatsächliche persönliche Einsetzbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Tarifvertrages kommen muss, um in die Tarifstufe Croupier I oder II befördert zu werden (ebenso auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006, - 9 Sa 1743/05- a.a.O. und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, - 5 TaBV 149/07 - Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 - anders Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26. April 2005, - 18/4 TaBV 89/04 -, das entgegen der hier vertretenen Ansicht den Wortlaut der Tarifnorm im Verhältnis zur Entstehungsgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hat).

  • LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 95/14

    Krankheitsbedingte Änderungskündigung - Tarifauslegung

    Die Berufungskammer geht mit dem Arbeitsgericht und auch schon der 5. Kammer des erkennenden Gerichts in einem Parallelverfahren - 5 TaBV 149/07- (Beschluss vom 15. Mai 2008) von einer negativen Gesundheitsprognose bezüglich des Klägers aus.

    Jedenfalls wäre die Planungs- und Organisationsfreiheit der Beklagten über das Maß des Notwendigen hinaus eingeschränkt, was sich insbesondere bei Urlaub- und Krankheitszeiten auswirkt (so auch schon Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, a. a.O.; Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 -).

    Zudem handelt es sich dort lediglich um eine Absichtserklärung, die seit 1996 nicht tarifvertraglich umgesetzt worden ist (so schon Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/09 -, zitiert nach juris; Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008 - 5 TaBV 149/07-).

    Damit ist jedoch nur eine subjektive Voraussetzung für die Beförderung formuliert, zu der dann noch eine tatsächliche persönliche Einsetzbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Tarifvertrages kommen muss, um in die Tarifstufe Croupier I oder II befördert zu werden (ebenso auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006, - 9 Sa 1743/05- a.a.O. und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, - 5 TaBV 149/07 - Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 - anders Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26. April 2005, - 18/4 TaBV 89/04 -, das entgegen der hier vertretenen Ansicht den Wortlaut der Tarifnorm im Verhältnis zur Entstehungsgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hat).

  • LAG Hessen, 26.04.2012 - 5 Sa 1632/11

    Minderung der Leistungsfähigkeit - personenbedingte Änderungskündigung

    Abgesehen davon, dass es sich dabei lediglich um eine Absichtserklärung handelt (so schon Hess. LAG 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - Rn 23, zitiert nach juris; Hess. LAG 15. Mai 2008 - 5 TaBV 149/07 - Hess. LAG -13 Sa 1603/11 - Seite 15) ist sie bedeutungslos, da nur von den Tarifvertragsparteien stammende Protokollerklärungen/Protokollnotizen Tarifbestandteile sind (vgl. dazu BAG 18.5.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn 50, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 11.10.2012 - 5 TaBV 78/12

    (Versetzung - Umgruppierung

    Abgesehen davon, dass es sich dabei lediglich um eine Absichtserklärung handelt (so schon Hess. LAG 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - Rn. 23, zitiert nach juris; LAG 15. Mai 2008 - 5 TaBV 149/07 - ; Hess. LAG - 13 Sa 1603/11 - Seite 15) ist sie im Entscheidungsfall bedeutungslos, da nur von den Tarifvertragsparteien stammende Protokollerklärungen / Protokollnotizen Tarifbestandteile sind (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 412/93 - Rn. 50, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 26.06.2014 - 5 TaBV 300/12

    Eingruppierung - Croupier - tatsächliche Einsatzfähigkeit

    Abgesehen davon, dass es sich dabei lediglich um eine Absichtserklärung handelt (so schon Hess. LAG 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - Rn 23, zitiert nach juris; LAG 15. Mai 2008 - 5 TaBV 149/07 - Hess. LAG - 13 Sa 1603/11 - S. 15) ist sie im Entscheidungsfall bedeutungslos, da nur von den Tarifvertragsparteien stammende Protokollerklärungen/Protokollnotizen Tarifbestandteile sind (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 412/93 - Rn 50, zitiert nach juris).
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